Vorbelegung des Bilanzierungsdatums bei Lieferende und Lieferbeginn STROM ab dem 06.06.2025 sowie Hinweismeldung für Vertragsabschlüsse in der Vergangenheit

Hinweismeldungen für Vertragsabschlüsse in der Vergangenheit:

Im Rahmen des 24h-Lieferantenwechsels für den Netznutzungsbereich Strom ist Marktkommunikation in die Vergangenheit nicht mehr gestattet. Bei Vertragsabschlüssen von Stromverträgen kommt es deshalb ab dem 06.06.2025 zu folgender Hinweismeldung, wenn der Vertragsabschluss vom Tagesdatum aus gesehen in der Vergangenheit liegt:

"Ein Vertragsabschluss in der Vergangenheit ist ab dem 06.06.2025 nicht mehr zugelassen. Bitte prüfen Sie das Datum. Ausnahme: Neuanlage mit Transaktionsgrund E02"

Diese Hinweismeldung erscheint bei manueller Vertragsanlage. Ebenfalls wird diese Hinweismeldung in das CS.VA-Fehlerprotokoll geschrieben, wenn ein Vertrag über den VDM aufgelöst wird und das Datum der Auflösung vor dem 06.06.2025 liegt.

Davon betroffen ist ebenso die Funktion „bearb. Anf./Ende“ über den Vertrag.

Trotz Hinweismeldung wird der Vertragsabschluss nicht verhindert.

Vorbelegung des Bilanzierungsdatums bei Lieferende (Vertragsauflösung) im Netz sowie im Vertrieb:

Im Rahmen des 24h-Lieferantenwechsels für den Netznutzungsbereich Strom müssen ab dem 06.06.2025 das Vertragsende sowie das Bilanzierungsende synchron vorgenommen werden. Um dies sicher zu stellen wurden folgende Änderungen implementiert, die ab dem 06.06.2025 greifen:

Wird bei manueller Vertragsauflösung (Vertragsauflösung > Bearbeiten – Verträge) im Feld „Ende“ ein Datum gesetzt, welches größer/gleich dem 06.06.2025 ist, so wird das Feld „Bilanzierungsende“ automatisch mit dem Datum des Vertragsbeginn vorbelegt und kann nicht mehr geändert werden. Wird das Endedatum des Vertrags nach Ersteingabe geändert, so ändert sich das Datum des Bilanzierungsende synchron.

Wird im Feld „Ende“ ein Datum eingetragen, welches kleiner 06.06.2025 ist, so wird das Feld „Bilanzierungsende“ nicht automatisch mit diesem Datum vorbelegt.

Vorbelegung des Bilanzierungsdatums bei Lieferbeginn (Vertragsabschluss) im Netz:

Im Rahmen des 24h-Lieferantenwechsels für den Netznutzungsbereich Strom müssen ab dem 06.06.2025 der Vertragsbeginn sowie der Bilanzierungsbeginn synchron vorgenommen werden. Um dies sicher zu stellen, wurden für das Netz folgende Änderungen implementiert, die ab dem 06.06.2025 greifen:

Wird bei manuellem Vertragsabschluss (Vertragsabschluss > Bearbeiten – Verträge) im Feld „Beginn“ ein Datum gesetzt, welches größer/gleich dem 06.06.2025 ist, so wird das Feld „Bilanzierungsbeginn“ im Reiter 6 (Netznutzung) automatisch mit dem Datum des Vertragsbeginn vorbelegt und kann nicht mehr geändert werden. Wird das Beginndatum des Vertrags nach Ersteingabe geändert, so ändert sich das Datum des Bilanzierungsbeginns synchron.

Wird im Feld „Beginn“ ein Datum eingetragen, welches kleiner 06.06.2025 ist, so wird das Feld „Bilanzierungsbeginn“ nicht automatisch mit diesem Datum vorbelegt.

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